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Aktuelles aus dem BBZDetails

Entlassung der Fachkräfte für Pflegeassistenz

Am 01.07.2015 wurden 8 Schülerinnen und Schüler von Ihrer Klassenlehrerin Frau Holm als staatlich anerkannte Fachkräfte für Pflegeassistenz entlassen.

Dazu gratuliere ich, als kommissarische Abteilungsleiterin, ganz herzlich und wünsche allen Absolventen und Absolventinnen alles Gute für die berufliche und private Zukunft.

Ulrike Tilch, Michele Claussen, Jaqueline Hennies, Clarissa Hoffmann, Nilay Barmaksiz, Anna-Maria Wittmaack, Laurenz Matera, Torben Schwarz, Tim-Hendrik Meyer, Antje Holm

Fachkraft für Pflegeassistenz – was ist das?
Mit der Neuregelung der Pflegeberufe (Altenpflege- und Krankenpflegeausbildung) ist es zum Wegfall der gesetzlichen Regelungen für die Krankenpflegehilfe (KPH) gekommen. Faktisch gibt es mit dem neuen Krankenpflegegesetz daher keine Ausbildung zur Krankenpflegehelferin/zum Krankenpflegehelfer mehr. Mit einem theoretischen und praktischen Stundenanteil, der über die Stunden der ehemaligen KPH-Ausbildung hinausgeht, treten daher ab sofort die zukünftigen mit Fachkraft für Pflegeassistenz (FPA) bezeichneten Schülerinnen und Schüler.

Im Mittelpunkt der Ausbildung steht die theoretische und praktische Qualifizierung der Auszubildenden in den Bereichen Pflege und Hauswirtschaft/Versorgung. Den Auszubildenden sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die zu selbstständigem Arbeiten unter Anleitung im Arbeitsfeld der sozialen Dienstleistungen befähigen.

Was sind mögliche Einsatzgebiete der Fachkraft für Pflegeassistenz?
Mögliche Einsatzbereiche sind zum Beispiel Altenpflegeheime, Krankenhäuser, ambulante Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Familienpflege, Behinderteneinrichtungen sowie der Einsatz als Präsenzkraft.

Wie gliedert sich die Ausbildung?
Die Unterrichtsinhalte der dreijährigen Berufsfachschule gliedern sich in berufsbezogene und berufsübergreifende Lernbereiche. Sie werden durch 40 Praxiswochen (betriebliche Ausbildungsphase), die in Betrieben mit den Schwerpunkten Pflege und Hauswirtschaft/Versorgung absolviert werden, ergänzt.

Die Praxiswochen werden in den berufsbezogenen Lernbereichen:

  • Sozialpflegerische Theorie und Praxis mit Datenverarbeitung
  • Theorie und Praxis Hauswirtschaft/Versorgung
  • Musisch-kreative Gestaltung

gezielt vor- und nachbereitet und sind wichtiger Bestandteil der Ausbildung.

Die berufsbezogenen Inhalte werden durch die allgemein bildenden Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Wirtschaft und Politik, Religion oder Philosophie, Sport ergänzt.

Wie gestaltet sich die Abschlussprüfung?
Die schriftliche Abschlussprüfung erfolgt in den Lernbereichen:

  • Sozialpflege
  • Hauswirtschaft/Versorgung
  • Deutsch.

Eine praktische Abschlussprüfung erfolgt in dem Bereich

  • Sozialpflege

Gleichzeitig mit dem Berufsabschluss erwerben die Auszubildenden bei Erreichen eines Notendurchschnitts von mindestens 3,0 den mittleren Bildungsabschluss.

Praktikum oder betriebliche Ausbildungsphase?
Die Schülerinnen und Schüler absolvieren ihre praktische Ausbildung in entsprechenden Betrieben. Der nicht ganz korrekt mit „Praktikum“ bezeichnete Zeitraum entspricht aber einer betrieblichen Ausbildungsphase, wie er auch in der Gesundheits- und Krankenpflege- oder in der Altenpflegeausbildung üblich ist. In keinem Fall darf dieser Einsatz mit einem so genannten „Kennenlern“- oder Berufsfindungspraktikum gleichgesetzt werden. Die betriebliche Ausbildungsphase ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung. Sie muss vollständig abgeleistet und abschließend beurteilt werden. Zudem ist sie versetzungsrelevant.

Christina Peters
Dipl. Berufspäd. Pflegewissenschaft
Studiendirektorin

Die Zeugnisse werden überreicht:

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