Aufgabe 2


Sind die Bedingungen für einen Lieferverzug gegeben?

Aufgrund der bevorstehenden Modemesse wurde zunächst auf die Festlegung eines Liefertermins verzichtet. Als einige Tage später der Preis für Merinowolle auf dem Weltmarkt ansteigt, weigert sich die Strickwarenfabrik, die Sendung zu den gehandelten Konditionen auszuliefern.



Da es sich um einen zweiseitigen Handelskauf handelt, muss der Händler keine Mahnung an die Strickwarenfabrik senden, um ihn in Lieferverzug zu setzen.

Richtig Falsch


Da es sich um einen einseitigen Handelskauf handelt, muss der Händler eine Mahnung an die Strickwarenfabrik senden, um ihn in Lieferverzug zu setzen.

Richtig Falsch


Es handelt sich um einen Zweckkauf. Aus diesem Grund ist eine Mahnung unentbehrlich!

Richtig Falsch


Da es sich um Gattungsware handelt, ist ein mögliches Verschulden des Verkäufers nicht relevant für den Eintritt in einen Lieferverzug.

Richtig Falsch