Aufgabe

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Geschäftsunfähig sind Menschen, die das . Lebensjahr noch nicht beendet haben und . (Bei diesen sind die Geschäfte des täglichen Lebens ausgenommen). Die Folge der Geschäftsunfähigkeit ist, dass Rechtsgeschäfte bzw. Willenserklärungen sind.

Beschränkt geschäftsfähig sind Menschen, die das . jedoch nicht das . Lebensjahr vollendet haben.

Liegt eine (vorher) des gesetzlichen Vertreters vor, ist das Rechtsgeschäft gültig. Wird das Geschäft erst im Nachhinein bestätigt, ist das Rechtsgeschäft bis zum Zeitpunkt der Genehmigung .

Voll geschäftsfähig ist man mit Vollendung des . Lebensjahres. Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen sind (im Normalfall) vollständig .