Aufgabe

Geschäftsunfähig sind Menschen, die das
. Lebensjahr noch nicht beendet haben und . (Bei diesen sind die Geschäfte des täglichen Lebens ausgenommen). Die Folge der Geschäftsunfähigkeit ist, dass Rechtsgeschäfte bzw. Willenserklärungen sind.Beschränkt geschäftsfähig sind Menschen, die das
. jedoch nicht das . Lebensjahr vollendet haben.Liegt eine
(vorher) des gesetzlichen Vertreters vor, ist das Rechtsgeschäft gültig. Wird das Geschäft erst im Nachhinein bestätigt, ist das Rechtsgeschäft bis zum Zeitpunkt der Genehmigung .Voll geschäftsfähig ist man mit Vollendung des
. Lebensjahres. Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen sind (im Normalfall) vollständig .